Datenschutzerklärung
Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland limited. Wenn der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sitzt, dann erfolgt die Google Analytics Datenverarbeitung durch Google LLC. Google LLC und Google Ireland Limited werden nachfolgend "Google" genannt. Bei der Verwendung von Google Analytics wird die Datenverarbeitung technisch durch Jimdo erbracht. Insoweit wird hiermit auf die Datenschutzhinweise von Jimdo verwiesen. Die Jimdo GmbH (Jimdo GmbH, Stresemannstrasse 375, 22761 Hamburg Datenschutz@jimdo.com) sowie der Betreiber dieser Website tragen eine gemeinsam Verantwortung für die Datenverarbeitung in Zusammenhang mit Google Analytics auf dieser Website.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Fahrrad und seine Benutzung
2. Pflichten des Mieter
3. Reparatur
4. Unfall
5. Haftung
6. Rückgabe
7. Stornierung der Buchung oder einzelner Bestandteile
8. Abschließendes
9. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
1. Das Fahrrad und seine Benutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt seinem Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Sollten Nachtfahrten mit den nicht mit Lichtern ausgestatteten Rädern geplant sein, so wird eine Akku-Beleuchtung gestellt. Hier muss der Mieter drauf hinweisen. Ansonsten gelten diese Räder als nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
2. Pflichten des Mieter
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
Sollte eine derartige Meldung ausbleiben, werden dem Mieter evtl. Mängel pauschal in Rechnung gestellt.
3. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände haftet der Mieter.
4. Unfall
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Der Vermieter kommt nicht für evtl. Schäden auf. Ebenso ist der Unfallgegner nicht Leistungserbringer für Reparaturen am geliehenen Material.
5. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für den Verlust und die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, kann der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit werden.
6. Rückgabe
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
7. Stornierung der Buchung oder einzelner Bestandteile
Sollte die Buchung oder einzelne Bestandteile storniert werden, hat der Vermieter Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese wird ab 7 Tage vor Buchungsbeginn pauschal mit 50 % des ursprünglichen Mietpreises angesetzt.
Sollte dem Vermieter ein geringerer Schaden entstehen, so hat der Mieter die Möglichkeit über den Nachweis desselbigen eine höhere Erstattung einzufordern.
8. Abschließendes
Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Als Gerichtsstand wird Lübeck vereinbart.
9. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.